Abfallgebühren

FWI für mehr Gerechtigkeit bei den Abfallgebühren

-Ratsmehrheit lehnt Vorschlag der FWI ab-

Leider hat der Rat der Stadt Hamminkeln am 05.12.2019 den Vorschlag der FWI, die Gebührenkalkulation gerechter zu gestalten, abgelehnt. Dabei ging es noch gar nicht um die Abschaffung des Verwiegesystems. Vielmehr sollte der Umlageschlüssel für die sogenannte Behältergebühr, das ist eine Art Grundgebühr, die jeder Gebührenpflichtige in Hamminkeln zu zahlen hat, geändert werden.

Was viele gar nicht wissen ist, dass fast die Hälfte der Kosten für die Abfallbeseitigung (knapp 1,2 Mio. €) gleichmäßig auf jedes Abfallgefäß – gleich welcher Größe – umgelegt werden. In Hamminkeln gibt es knapp 8.000 120 l-Gefäße, knapp 2.000 240l-Gefäße und 125 1.100 l-Gefäße.

Warum ist die gleichmäßige Umlage auf jedes Gefäß ungerecht?

In den knapp 1,2 Mio. € sind u. a. ca. 750.000 € enthalten, die Hamminkeln als Grundgebühr an den Kreis Wesel zahlen muss. Z. B. für jeden Einwohner 22,50 €/Jahr.

Diese 750.000 € werden gleichmäßig auf jeden Behälter verteilt, obwohl die Personenzahl, die einen Behälter nutzt sehr unterschiedlich ist. Die Abfallbeseitigungssatzung sieht sogar vor, dass max. 4 Personen ein 120l-Gefäß nutzen dürfen. Ab der 5. Person benötigt man schon ein 240 l-Gefäß.

D. h. je größer der Behälter ist, desto mehr Einwohner nutzen diesen.

Beispiel: 2 Personen nutzen ein 120 l-Gefäß. Für diese beiden zahlt Hamminkeln 45 €/ Jahr an den Kreis. Nutzen aber 35 Personen ein 1.100 l- Gefäß müssen hierfür schon 7.875 € an den Kreis abgeführt werden.

Bei der momentanen Umlage werden aber beide Fälle gleich gestellt. Das heißt, die Nutzer von 120 l- Gefäßen zahlen zu viel und die Nutzer der größeren Gefäße zu wenig. 80 %  der Gebührenzahler werden benachteiligt.

Ebenso eklatant ist die Ungleichbehandlung bei der Behältermiete. Obwohl die Stadt Hamminkeln an das  Abfuhrunternehmen  je nach Größe des Behälters unterschiedliche Beträge zu zahlen hat, wird die komplette Miete gleichmäßig auf jeden Behälter verteilt. Auch hier werden die Nutzer von größeren Gefäßen bevorteilt.

Die FWI hat daher angeregt nicht die Behälterzahl, sondern die Literzahl (also Behältergröße) als Umlagemaßstab zu wählen. Für die Nutzer der 120 l-Gefäße wäre eine Entlastung von 10 – 15 € pro Jahr möglich.

Warum sich die anderen Fraktionen im Rat unserem Vorschlag nicht angeschlossen haben, ist nicht nachvollziehbar.

Die FWI wird an dem Thema dranbleiben und dafür werben, dass die Gebührenkalkulation gerechter gestaltet wird.

Langfristig ist es unser Ziel, das Verwiegesystem abzuschaffen. Näheres hierzu finden Sie in unserem Programm auf Seite 9.

 

Informationen und Infos : u.streich@fwi-hamminkeln.de