Aktive Baulandpolitik für Ringenberg

Die aktuelle Diskussion um den Grundschulkomplex Ringenberg zeigt, wie eng eine positive Ortsentwicklung mit der Beantwortung wohnungspolitischer Fragen verbunden ist. Nicht nur in Ringenberg ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten eine dauerhafte wohnungspolitische Zielsetzung. Notwendig ist aus Sicht der FWI eine Neuausrichtung der Wohnungs- und Baulandpolitik hin zu einer aktiven Rolle der Stadt und stärkeren Berücksichtigung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Bürgermeister Romanski ist der Auffassung, dass der Markt die Wohnungsprobleme in unserer Stadt regelt. In Ringenberg zeigt sich aber besonders deutlich das Marktversagen. Leider sind dort über Jahre Strukturen entstanden, die Baulandflächenaktivierungen ver- bzw. behindern, wobei einige Probleme auch „hausgemacht“ sind. Der Markt regelt es aus Sicht der FWI eben doch nicht alleine, die Politik muss handeln.

Ein Beispiel ist das Baugebiet am Schüllemorgen. Hier hätte für die Stadt die Möglichkeit bestanden, eine Schlüsselimmobilie an der Hauptstraße zu erwerben, um damit die Erschließung des dahinterliegenden Baugebietes sicherstellen zu können. Diese Chance zur Aktivierung einer Baulandfläche von ca. 4.600 qm wurde aber nicht genutzt. Eine gleich große Fläche hätte ebenfalls am Wolfsdeich zu Bauland entwickelt werden können, wenn das Grundschulgebäude entsprechend den Anforderungen an eine zeitgemäße Kindertagesstätte umgebaut worden wäre. Stattdessen wird das Grundschulgebäude mit erheblichem Investitionsaufwand für einen auswärtigen Träger umgebaut und ertüchtigt und zu einem symbolischen Mietzins vermietet. Solche „unrentierlichen“ Investitionen tragen nicht unerheblich dazu bei, dass der Schuldenberg der Stadt Hamminkeln einen Höchststand erreicht.

Bürgermeister Romanski hat zuletzt in der Ratssitzung am 5.12.2019 betont, dass der Stadt Hamminkeln bei der Aktivierung des Baugebietes am Schüllemorgen keine aktive Rolle zukommt. Die FWI verfolgt mit dem Vorschlag des städtischen Flächenerwerbs einen anderen Ansatz und fordert, dass die Stadt Hamminkeln wieder Gespräche mit allen Beteiligten führt.

Mit einem solchen Erwerb und der Bereitstellung von preiswertem Wohnraum könnte auch ein Anreiz für Ringerberger geschaffen werden, die sich „kleiner setzen“ wollen. Die Fläche am Schüllemorgen bietet sich aufgrund der fußläufigen Erreichbarkeit zu einem Nahversorger an.  Dies eröffnet wiederum jungen Paaren und Familien mit Kindern die Möglichkeit zum Erwerb von Altimmobilien im Ort. Damit würde ein erheblicher Beitrag zur positiven Entwicklung von Ringenberg geleistet. Die FWI wird sich in diesem Zusammenhang auch für die Erarbeitung und Umsetzung einer Förderrichtlinie „Jung kauft Alt“ einsetzen.

Baumfällungen im Wäldchen Schwalbenweg/Mehrhoog

Mangelnde Bürgerinformation

Die massiven Baumfällungen im Wäldchen am Schwalbenweg haben verständlicherweise große Irritationen ausgelöst.

Da das Ausmaß der Arbeiten schon als Kahlschlag bezeichnet werden kann, muss überlegt werden, wie man so etwas zukünftig vermeiden kann.

Die Stadtverwaltung hat in mühseliger Kleinarbeit aufgearbeitet, warum die Maßnahme so in der Ausführung notwendig war. Es gilt hier, Vertrauen in die Arbeit und die Einschätzung der Fachleute zu haben.

Nur eins ist klar, die verständliche Aufregung und Empörung hätte sich in Grenzen gehalten, wenn man so eine massive Maßnahme im Vorfeld angekündigt und erläutert hätte. Neben der Information über die Presse, Internet und Facebook wäre auch eine Information an die Politiker im Rat notwendig gewesen. Die Ratsvertreter werden von den Bürgern schließlich auch angesprochen.

Eine zweite Schlussfolgerung kann man allerdings auch ziehen. Eine solche Fläche kann man nicht über Jahre sich selbst überlassen und am Ende nur noch mit schwerem Gerät abzuholzen.

In Zusammenarbeit/Kooperation mit der Forstverwaltung können Durchforstungsmaßnahmen durchgeführt werden und so die Entwicklung einer solchen Fläche beeinflusst werden. Auch wenn diese Maßnahmen Geld kosten, könnte man hierdurch auf eine so radikale Fällung verzichten. Schließlich hat die jetzige Aktion auch ca. 5.000 Euro gekostet. Hinzu kommen noch die Kosten für eine von der Forstverwaltung geforderte – und von den FWI für dringend notwendig gehaltene – Wiederaufforstung.

Hierzu gehört auch die Pflicht, die Kulturen und Verjüngungen zu pflegen und zu schützen.


Straßenausbaubeiträge

FWI bedauert die ausgebliebene vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Die Anpassung der Straßenbaubeitragssatzung ist zu prüfen

Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes in NRW (KAG NRW)  geht den Freien Wählern der Isselgemeinden nicht weit genug. Besser wäre eine vollständige Abschaffung und Finanzierung über das Land NRW gewesen. Andere Bundesländer haben es vorgemacht.

Zumindest sollen die Beitragszahler jetzt zu 50 % entlastet werden. Wie weit die 65 Mio. € jährlich über das geplante Förderprogramm wirklich helfen und ob die Mittel reichen, wird sich zeigen.

In der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hamminkeln ist bisher eine Tiefenbegrenzung der Grundstücksfläche nicht vorgesehen. Hierdurch würde sich für solche Grundstücke durch eine verminderte Fläche eine Beitragsermäßigung ergeben. Ebenso ist keine Entlastung von Mehrfachanliegern (Eckgrundstücke) enthalten. Beides war nach der bisherigen Rechtslage zum Teil auch gar nicht möglich.

Nunmehr sieht der neue § 8a Abs. 5 KAG NRW vor, dass Beitragsermäßigungen für Eckgrundstücke vorgesehen werden können. Ebenso ist eine Tiefenbegrenzung zulässig. Inwieweit das jetzt in größerem Umfang als bisher möglich ist, wäre zu prüfen.

Die FWI werden sich dafür einsetzen, dass die Aufnahme solcher Regelungen durch die Verwaltung geprüft  und falls möglich umgesetzt wird.

Informationen und Infos : u.streich@fwi-hamminkeln.de

Umgehung Brünen/ neue BAB-Anschlussstelle

FWI fordert Dialogforum

In die Diskussion um eine Ortsumgehung Brünens und einen neuen BAB-Anschluss kommt immer mehr Fahrt.

Mittlerweile gibt es 3 Akteure aus der Ortschaft. Im Ortskern ist man für eine Umgehung. Diese wird vertreten durch die Bürgerinitiative Ortsumgehung Brünen (BOB).

Die Anwohner der Venninghauser Straße lehnen einen dortigen BAB-Anschluss und einer damit verbundenen Nord-West-Umgehung (Brüner Bruch) ab.

Zuletzt meldete sich die „IG Autobahnanschluss und Umgehung“ zu Wort, die ergebnisoffene Diskussion fordert und eine Prüfung verlangt, ob eine Ertüchtigung der B 58 in Wesel möglich ist. Damit wäre ein neuer BAB-Anschluss nicht mehr notwendig.

Um alle Akteure angemessen in die Diskussion einzubeziehen, hat Martin Wente, Ratsmitglied der FWI einen Antrag zum Haushalt 2020 gestellt. Er beantragt, 20.000 € einzustellen um regelmäßige Dialogveranstaltungen mit allen Beteiligten und Betroffenen durchzuführen, die extern moderiert werden. Die Ergebnisse sollen nach Beschlussfassung im  Hamminkelner Rat als Stellungnahme ins Planverfahren einfließen.

Sollte die von der neuen IG geforderte Prüfung einer Ertüchtigung der B 58 in Wesel nicht möglich sein oder nicht kommen, ist eine Umgehung Brünens unerlässlich. Ein neuer BAB-Anschluss auf Hamminkelner Gebiet  würde das Verkehrsaufkommen im Ortskern dramatisch erhöhen.

Für die Freien Wähler der Isselgemeinden stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

1. Ist ein Verzicht auf eine Umgehung (bei Ertüchtigung der B 58) möglich und sinnvoll?

2. Da erhebliche Zweifel bestehen, ist zu klären, ob der jetzige Ausbauzustand der Venninghauser Straße ausreicht, um die zusätzlichen Verkehre zum neuen BAB-Anschluss aufzunehmen? Wie sieht es mit Sicherheit der Radfahrer auf der Strecke aus?

3. Welche zusätzlichen Verkehre kommen auf den Ortskern von Dingden zu, wenn ein BAB-Anschluss an der Venninghauser Straße realisiert würde.

4. Wie sind die beiden Umgehungsvarianten „Nord-West“ und „Süd/Ost“ ökonomisch und vor allem ökologisch (insbesondere Pollsche Heide) zu bewerten?

Da sich die Realisierung welcher Variante auch immer noch hinziehen wird, hat die FWI bereits im November die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Alternative Fahrtrouten für Kiestransporte“ für die Ratssitzung beantragt.

Eine Maßnahme könnte z. B. die Umleitung des LKW-Verkehrs von der Hamminkelner Straße (L 480) über die Van-de-Wall Str. (K 19) sein. Der zeitliche Mehraufwand für eine Umfahrung im Vergleich zu einer Ortsdurchfahrt liegt bei ca. 1 ½ Minuten. Durch eine solche Maßnahme, die mit den betroffenen Unternehmen vereinbart werden müsste, könnte eine schnelle Entlastung erzielt werden. Erste von der FWI geführte Gespräche lassen die Bereitschaft für eine solche Maßnahme erkennen.

Leider hat Bürgermeister Bernd Romanski das Ansinnen der FWI abgelehnt und darauf verwiesen, dass solche Gespräche eine internen Entscheidungsprozess darstellen und in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen.

Ob die Anregung der FWI jetzt aufgegriffen werden, ist nicht bekannt. Falls nicht, wäre eine Möglichkeit für eine kurzfristige Entlastung des Ortskerns vertan.

Informationen und Infos : u.streich@fwi-hamminkeln.de

Altpapierentsorgung

FWI setzen sich für kostenlose Altpapierannahme ein.

Seit kurzem müssen Hamminkelner Bürgerinnen und Bürger für die Abgabe von Kartonagen bei der Firma ACD ein Entgelt in Höhe von € 10 pro Anlieferung bezahlen.

Es besteht zwar die Möglichkeit, Kartons neben die blaue Tonne zur Abfuhr bereitzustellen. Allerdings muss man diese zum Teil bis zu 4 Wochen zwischenlagern. Darüber hinaus besteht bei schlechtem Wetter die Gefahr, dass die Kartonagen nass werden und damit die Verwertung erheblich beeinträchtigt wird oder die Kartons bei starkem Wind verweht werden.

Da die Stadt Hamminkeln zurzeit trotz fallender Weltmarktpreise immer noch Erlöse für die Papierverwertung erzielt, wäre es sinnvoll, in städtischer Regie eine kostenlose Altpapierannahme einzurichten. Die FWI haben daher eine Anfrage an Bürgermeister Romanskis gestellt. Dieser hat zugesichert, die Angelegenheit im zuständigen Ausschuss beraten zu lassen.

Abfallgebühren

FWI für mehr Gerechtigkeit bei den Abfallgebühren

-Ratsmehrheit lehnt Vorschlag der FWI ab-

Leider hat der Rat der Stadt Hamminkeln am 05.12.2019 den Vorschlag der FWI, die Gebührenkalkulation gerechter zu gestalten, abgelehnt. Dabei ging es noch gar nicht um die Abschaffung des Verwiegesystems. Vielmehr sollte der Umlageschlüssel für die sogenannte Behältergebühr, das ist eine Art Grundgebühr, die jeder Gebührenpflichtige in Hamminkeln zu zahlen hat, geändert werden.

Was viele gar nicht wissen ist, dass fast die Hälfte der Kosten für die Abfallbeseitigung (knapp 1,2 Mio. €) gleichmäßig auf jedes Abfallgefäß – gleich welcher Größe – umgelegt werden. In Hamminkeln gibt es knapp 8.000 120 l-Gefäße, knapp 2.000 240l-Gefäße und 125 1.100 l-Gefäße.

Warum ist die gleichmäßige Umlage auf jedes Gefäß ungerecht?

In den knapp 1,2 Mio. € sind u. a. ca. 750.000 € enthalten, die Hamminkeln als Grundgebühr an den Kreis Wesel zahlen muss. Z. B. für jeden Einwohner 22,50 €/Jahr.

Diese 750.000 € werden gleichmäßig auf jeden Behälter verteilt, obwohl die Personenzahl, die einen Behälter nutzt sehr unterschiedlich ist. Die Abfallbeseitigungssatzung sieht sogar vor, dass max. 4 Personen ein 120l-Gefäß nutzen dürfen. Ab der 5. Person benötigt man schon ein 240 l-Gefäß.

D. h. je größer der Behälter ist, desto mehr Einwohner nutzen diesen.

Beispiel: 2 Personen nutzen ein 120 l-Gefäß. Für diese beiden zahlt Hamminkeln 45 €/ Jahr an den Kreis. Nutzen aber 35 Personen ein 1.100 l- Gefäß müssen hierfür schon 7.875 € an den Kreis abgeführt werden.

Bei der momentanen Umlage werden aber beide Fälle gleich gestellt. Das heißt, die Nutzer von 120 l- Gefäßen zahlen zu viel und die Nutzer der größeren Gefäße zu wenig. 80 %  der Gebührenzahler werden benachteiligt.

Ebenso eklatant ist die Ungleichbehandlung bei der Behältermiete. Obwohl die Stadt Hamminkeln an das  Abfuhrunternehmen  je nach Größe des Behälters unterschiedliche Beträge zu zahlen hat, wird die komplette Miete gleichmäßig auf jeden Behälter verteilt. Auch hier werden die Nutzer von größeren Gefäßen bevorteilt.

Die FWI hat daher angeregt nicht die Behälterzahl, sondern die Literzahl (also Behältergröße) als Umlagemaßstab zu wählen. Für die Nutzer der 120 l-Gefäße wäre eine Entlastung von 10 – 15 € pro Jahr möglich.

Warum sich die anderen Fraktionen im Rat unserem Vorschlag nicht angeschlossen haben, ist nicht nachvollziehbar.

Die FWI wird an dem Thema dranbleiben und dafür werben, dass die Gebührenkalkulation gerechter gestaltet wird.

Langfristig ist es unser Ziel, das Verwiegesystem abzuschaffen. Näheres hierzu finden Sie in unserem Programm auf Seite 9.

 

Informationen und Infos : u.streich@fwi-hamminkeln.de