Schwerlastverkehr & Motorradlärm

FWI fordert Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in Brünen und Ringenberg vom Schwerlastverkehr und Maßnahmen zur Verringerung des Motorradlärms

Unser Ziel ist es, mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen, die Lebensqualität und Verkehrssicherheit in Brünen und Ringenberg nachhaltig zu verbessern.

Im Rahmen des Verkehrsgutachtens von BVS Rödel & Pachan für Brünen sind die Aussagen von vielen Bürgerinnen und Bürgern bestätigt worden, dass insbesondere die „Kieslaster“ eine starke Belastung für Brünen darstellen. Mehr als die Hälfte des auf der L 480 gezählten Schwerlastverkehrs sind Sattel-Muldenkipper.

Die Kieswerke im Bereich Bislich haben viele Kunden aus dem Münsterland (Vreden, Ahaus, Coesfeld, Borken, Dülmen etc.). Dementsprechend stark betroffen ist Brünen vom Durchgangsverkehr, aber auch Ringenberg hat unter dem Mautausweichverkehr zu leiden.

Unabhängig von der Klärung der Grundsatzfrage einer Ortsumgehung für Brünen können schon jetzt Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Verringerung der Belastung durch den Schwerlastverkehr führen.

Eine Maßnahme ist z. B. die Umleitung des LKW-Verkehrs von der Hamminkelner Straße (L 480) über die Van-de-Wall Str. (K 19). Der zeitliche Mehraufwand für eine Umfahrung im Vergleich zu einer Ortsdurchfahrt liegt bei ca. 1 ½ Minuten!

Die FWI hat hierzu in 2019 erste Gespräche mit Unternehmen geführt. Ein regionales Kiesunternehmen hat bereits seine Fahrtroute umgestellt. Weitere Gespräche mit Unternehmen aus der Region wurden bereits geführt.

Die FWI fordert Bürgermeister Romanski auf, die Initiative aufzugreifen, um mit weiteren wichtigen Akteuren Gespräche zur Verringerung des LKW Durchgangsverkehrs in Brünen und Ringenberg zu führen. Die Bereitschaft, das zeigen die bisherigen Gespräche, dürfte vorhanden sein.

Ein weiteres Problem ist auch der Motorradverkehr in Brünen, auf der L 480 und in Hamminkeln. Der Motorradlärm wird von vielen Bürgerinnen und Bürger als erhebliches Ärgernis wahrgenommen. Diesem Problem sollte aus Sicht der FWI ebenfalls durch ein abgestimmtes Handeln entgegengewirkt werden. Vorgeschlagen wurde in der Vergangenheit eine Ordnungspartnerschaft, bestehend aus Vertretern des Kreis Wesel, der Polizei, Stadt Hamminkeln und der Unternehmen, die den regionalen und überregionalen Verkehr anziehen. Einzelmaßnahmen, wie z. B. ein Lärmdisplay werden das Problem nicht lösen. Auch hier bleibt die FWI „am Ball“.

Kommunalpolitische Entscheidungen in Zeiten von Corona

FWI zur momentanen Diskussion über wichtige kommunalpolitische Entscheidungen in Hamminkeln

Wer die derzeitige Diskussion verfolgt, verliert schnell den Überblick.
Im Folgenden wird der Versuch unternommen, Licht ins Dunkel zu bringen.
 
1. Der Rat und die Ausschüsse in Hamminkeln treten regelmäßig zusammen, um Beschlüsse zu fassen, die nicht in der Zuständigkeit des Bürgermeisters liegen.
 
2. Wegen der Corona-Pandemie wurden verständlicherweise in allen Kommunen die Sitzungen erst mal abgesagt.
 
3. Nach kurzer Zeit musste allerdings die Frage beantwortet werden, auf welchem Weg sollen die Entscheidungen, die die Ausschüsse und der Rat zu treffen haben, gefällt werden.
 
4. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden wollten sich darauf einigen, Beschlüsse im Wege von Dringlichkeitsentscheidungen nach Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden zu fassen.
 
5. Was ist eine Dringlichkeitsentscheidung?
Bei Beschlüssen, die der Rat zu fällen hat, kann der Haupt- und Finanzausschuss diese Beschlüsse fassen, falls der Rat nicht rechtzeitig zusammenkommen kann. Kann auch der Haupt- und Finanzausschuss nicht rechtzeitig tagen, entscheidet der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied. Letzteres gilt auch für Beschlüsse eines Ausschusses, falls dieser nicht rechtzeitig tagen kann. Die Entscheidungen sind dem Rat oder dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Die Entscheidung kann aufgehoben werden, falls nicht schon Rechte Dritter entstanden sind (also bereits Fakten geschaffen wurden).
 
6. Also sollte der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied nach erfolgter Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden entscheiden.
 
7. Dies hätte bedeutet, dass nicht alle Ratsmitglieder über die Entscheidungen informiert gewesen wären. Auch wenn es sich nicht um eine vertrauliche Entscheidung gehandelt hätte, wäre die Öffentlichkeit nicht zeitnah über die Beschlüsse informiert worden, sondern auch erst später bei der Genehmigung im Rat oder Ausschuss.
 
8. Völlig intransparent sollten wichtige Entscheidungen quasi im Stillen gefällt werden.
 
9. Dies haben die Freien Wähler der Isselgemeinden abgelehnt und vorgeschlagen, den gleichen Weg wie andere Kommunen zu gehen. Dieser wurde von der Landesregierung und vom Städte- und Gemeindebund ebenfalls als möglicher Weg empfohlen.
 
10. Der Rat der Stadt Hamminkeln kann in verkleinerter Form und Beibehaltung der Kräfteverhältnisse tagen. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass entsprechende
Abstände zwischen den teilnehmenden Personen eingehalten werden können. Diese Hygieneregeln sind sicher und werden landauf landab erfolgreich angewendet.
Rats- und Ausschusssitzungen fallen nicht unter wegen der Corona-Pandemie die zu untersagenden Veranstaltungen oder Versammlungen.
 
11. Sichergestellt ist hierdurch auch, dass alle Ratsmitglieder informiert sind und dass alle Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit haben, sich zu informieren. Ohne nachvollziehbare und transparente Entscheidungen besteht die Gefahr, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik weiter schwindet.
 
 
 

Reaktion auf RP Artikel

Leserbrief zum Artikel:

Bürgermeister Romanski sagt Runde der Fraktionsvorsitzenden ab (RP 27.03.2020)

Wenn Helmut Wisniewski (USD) behauptet, „Wente versucht, von allen Seiten Bernd Romanski anzuschießen und weiter erklärt, man wolle dem Bürgermeister schaden,“ ist das eine falsche Aussage.

Mit dieser pauschalen Behauptung haben USD und andere im Hamminkelner Rat in der Vergangenheit immer wieder auf konstruktive und kritische Beiträge der FWI reagiert. Nur durch Wiederholung werden sie nicht wahrer. Aus Sicht der USD ist es aber einfacher, darauf zu verweisen. Dann braucht man sich inhaltlich nicht mit den Argumenten auseinander zu setzen. Was in den vergangenen Monaten zu verschiedenen Themen mehrmals geschehen ist.

Wer aufmerksam verfolgt, welche Wege andere Kommunen gehen und was der Städte- und Gemeindebund NRW vorschlägt, kommt schnell zu dem Ergebnis, dass es – anders als bei dem Instrument der Dringlichkeitsentscheidung -einen anderen transparenten und parlamentarisch besseren Weg gibt. Da von niemanden bestritten wird, dass wichtige Projekte weiter vorangetrieben werden müssen, muss man sich nur mit diesen auseinandersetzen.

So kann man unter Einhaltung der Hygieneregeln zum Beispiel eine Ratssitzung abhalten, die durch eine sogenannte „Soll-Stärken-Vereinbarung mit reduzierter Ratsmitgliederzahl unter Beibehaltung der Kräfteverhältnisse durchgeführt wird.

Hier können dann die wichtigen öffentlichen Themen sehr transparent beraten und entschieden werden. Die Bürger werden über die Presse und das Ratsinformationssystem zeitnah informiert.

Dies wäre bei dem nun vom Bürgermeister abgesagten Verfahren nicht der Fall gewesen. Geplant war, die Dringlichkeitsentscheidungen in einer der nächsten Sitzungen (wann auch immer diese stattfinden werden) zu genehmigen. Hier kann der Rat dann nur noch abnicken, weil durch die Umsetzung bereits Fakten geschaffen wurden. Erst dann wäre die Öffentlichkeit hergestellt worden. Ein fatales Zeichen in Zeiten der von Corona verunsicherten Bürgerinnen und Bürger.

Was ist zu tun? Keine Verschiebung von Entscheidungen, sondern transparente demokratische Entscheidungen durch den Rat mit verkleinerter Mitgliederzahl.

Hamminkeln, 27.03.2020

Ulrich Streich

2. Vorsitzender FWI

Aktive Baulandpolitik für Ringenberg

Die aktuelle Diskussion um den Grundschulkomplex Ringenberg zeigt, wie eng eine positive Ortsentwicklung mit der Beantwortung wohnungspolitischer Fragen verbunden ist. Nicht nur in Ringenberg ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten eine dauerhafte wohnungspolitische Zielsetzung. Notwendig ist aus Sicht der FWI eine Neuausrichtung der Wohnungs- und Baulandpolitik hin zu einer aktiven Rolle der Stadt und stärkeren Berücksichtigung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Bürgermeister Romanski ist der Auffassung, dass der Markt die Wohnungsprobleme in unserer Stadt regelt. In Ringenberg zeigt sich aber besonders deutlich das Marktversagen. Leider sind dort über Jahre Strukturen entstanden, die Baulandflächenaktivierungen ver- bzw. behindern, wobei einige Probleme auch „hausgemacht“ sind. Der Markt regelt es aus Sicht der FWI eben doch nicht alleine, die Politik muss handeln.

Ein Beispiel ist das Baugebiet am Schüllemorgen. Hier hätte für die Stadt die Möglichkeit bestanden, eine Schlüsselimmobilie an der Hauptstraße zu erwerben, um damit die Erschließung des dahinterliegenden Baugebietes sicherstellen zu können. Diese Chance zur Aktivierung einer Baulandfläche von ca. 4.600 qm wurde aber nicht genutzt. Eine gleich große Fläche hätte ebenfalls am Wolfsdeich zu Bauland entwickelt werden können, wenn das Grundschulgebäude entsprechend den Anforderungen an eine zeitgemäße Kindertagesstätte umgebaut worden wäre. Stattdessen wird das Grundschulgebäude mit erheblichem Investitionsaufwand für einen auswärtigen Träger umgebaut und ertüchtigt und zu einem symbolischen Mietzins vermietet. Solche „unrentierlichen“ Investitionen tragen nicht unerheblich dazu bei, dass der Schuldenberg der Stadt Hamminkeln einen Höchststand erreicht.

Bürgermeister Romanski hat zuletzt in der Ratssitzung am 5.12.2019 betont, dass der Stadt Hamminkeln bei der Aktivierung des Baugebietes am Schüllemorgen keine aktive Rolle zukommt. Die FWI verfolgt mit dem Vorschlag des städtischen Flächenerwerbs einen anderen Ansatz und fordert, dass die Stadt Hamminkeln wieder Gespräche mit allen Beteiligten führt.

Mit einem solchen Erwerb und der Bereitstellung von preiswertem Wohnraum könnte auch ein Anreiz für Ringerberger geschaffen werden, die sich „kleiner setzen“ wollen. Die Fläche am Schüllemorgen bietet sich aufgrund der fußläufigen Erreichbarkeit zu einem Nahversorger an.  Dies eröffnet wiederum jungen Paaren und Familien mit Kindern die Möglichkeit zum Erwerb von Altimmobilien im Ort. Damit würde ein erheblicher Beitrag zur positiven Entwicklung von Ringenberg geleistet. Die FWI wird sich in diesem Zusammenhang auch für die Erarbeitung und Umsetzung einer Förderrichtlinie „Jung kauft Alt“ einsetzen.

Straßenausbaubeiträge

FWI bedauert die ausgebliebene vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Die Anpassung der Straßenbaubeitragssatzung ist zu prüfen

Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes in NRW (KAG NRW)  geht den Freien Wählern der Isselgemeinden nicht weit genug. Besser wäre eine vollständige Abschaffung und Finanzierung über das Land NRW gewesen. Andere Bundesländer haben es vorgemacht.

Zumindest sollen die Beitragszahler jetzt zu 50 % entlastet werden. Wie weit die 65 Mio. € jährlich über das geplante Förderprogramm wirklich helfen und ob die Mittel reichen, wird sich zeigen.

In der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hamminkeln ist bisher eine Tiefenbegrenzung der Grundstücksfläche nicht vorgesehen. Hierdurch würde sich für solche Grundstücke durch eine verminderte Fläche eine Beitragsermäßigung ergeben. Ebenso ist keine Entlastung von Mehrfachanliegern (Eckgrundstücke) enthalten. Beides war nach der bisherigen Rechtslage zum Teil auch gar nicht möglich.

Nunmehr sieht der neue § 8a Abs. 5 KAG NRW vor, dass Beitragsermäßigungen für Eckgrundstücke vorgesehen werden können. Ebenso ist eine Tiefenbegrenzung zulässig. Inwieweit das jetzt in größerem Umfang als bisher möglich ist, wäre zu prüfen.

Die FWI werden sich dafür einsetzen, dass die Aufnahme solcher Regelungen durch die Verwaltung geprüft  und falls möglich umgesetzt wird.

Informationen und Infos : u.streich@fwi-hamminkeln.de

Altpapierentsorgung

FWI setzen sich für kostenlose Altpapierannahme ein.

Seit kurzem müssen Hamminkelner Bürgerinnen und Bürger für die Abgabe von Kartonagen bei der Firma ACD ein Entgelt in Höhe von € 10 pro Anlieferung bezahlen.

Es besteht zwar die Möglichkeit, Kartons neben die blaue Tonne zur Abfuhr bereitzustellen. Allerdings muss man diese zum Teil bis zu 4 Wochen zwischenlagern. Darüber hinaus besteht bei schlechtem Wetter die Gefahr, dass die Kartonagen nass werden und damit die Verwertung erheblich beeinträchtigt wird oder die Kartons bei starkem Wind verweht werden.

Da die Stadt Hamminkeln zurzeit trotz fallender Weltmarktpreise immer noch Erlöse für die Papierverwertung erzielt, wäre es sinnvoll, in städtischer Regie eine kostenlose Altpapierannahme einzurichten. Die FWI haben daher eine Anfrage an Bürgermeister Romanskis gestellt. Dieser hat zugesichert, die Angelegenheit im zuständigen Ausschuss beraten zu lassen.

Abfallgebühren

FWI für mehr Gerechtigkeit bei den Abfallgebühren

-Ratsmehrheit lehnt Vorschlag der FWI ab-

Leider hat der Rat der Stadt Hamminkeln am 05.12.2019 den Vorschlag der FWI, die Gebührenkalkulation gerechter zu gestalten, abgelehnt. Dabei ging es noch gar nicht um die Abschaffung des Verwiegesystems. Vielmehr sollte der Umlageschlüssel für die sogenannte Behältergebühr, das ist eine Art Grundgebühr, die jeder Gebührenpflichtige in Hamminkeln zu zahlen hat, geändert werden.

Was viele gar nicht wissen ist, dass fast die Hälfte der Kosten für die Abfallbeseitigung (knapp 1,2 Mio. €) gleichmäßig auf jedes Abfallgefäß – gleich welcher Größe – umgelegt werden. In Hamminkeln gibt es knapp 8.000 120 l-Gefäße, knapp 2.000 240l-Gefäße und 125 1.100 l-Gefäße.

Warum ist die gleichmäßige Umlage auf jedes Gefäß ungerecht?

In den knapp 1,2 Mio. € sind u. a. ca. 750.000 € enthalten, die Hamminkeln als Grundgebühr an den Kreis Wesel zahlen muss. Z. B. für jeden Einwohner 22,50 €/Jahr.

Diese 750.000 € werden gleichmäßig auf jeden Behälter verteilt, obwohl die Personenzahl, die einen Behälter nutzt sehr unterschiedlich ist. Die Abfallbeseitigungssatzung sieht sogar vor, dass max. 4 Personen ein 120l-Gefäß nutzen dürfen. Ab der 5. Person benötigt man schon ein 240 l-Gefäß.

D. h. je größer der Behälter ist, desto mehr Einwohner nutzen diesen.

Beispiel: 2 Personen nutzen ein 120 l-Gefäß. Für diese beiden zahlt Hamminkeln 45 €/ Jahr an den Kreis. Nutzen aber 35 Personen ein 1.100 l- Gefäß müssen hierfür schon 7.875 € an den Kreis abgeführt werden.

Bei der momentanen Umlage werden aber beide Fälle gleich gestellt. Das heißt, die Nutzer von 120 l- Gefäßen zahlen zu viel und die Nutzer der größeren Gefäße zu wenig. 80 %  der Gebührenzahler werden benachteiligt.

Ebenso eklatant ist die Ungleichbehandlung bei der Behältermiete. Obwohl die Stadt Hamminkeln an das  Abfuhrunternehmen  je nach Größe des Behälters unterschiedliche Beträge zu zahlen hat, wird die komplette Miete gleichmäßig auf jeden Behälter verteilt. Auch hier werden die Nutzer von größeren Gefäßen bevorteilt.

Die FWI hat daher angeregt nicht die Behälterzahl, sondern die Literzahl (also Behältergröße) als Umlagemaßstab zu wählen. Für die Nutzer der 120 l-Gefäße wäre eine Entlastung von 10 – 15 € pro Jahr möglich.

Warum sich die anderen Fraktionen im Rat unserem Vorschlag nicht angeschlossen haben, ist nicht nachvollziehbar.

Die FWI wird an dem Thema dranbleiben und dafür werben, dass die Gebührenkalkulation gerechter gestaltet wird.

Langfristig ist es unser Ziel, das Verwiegesystem abzuschaffen. Näheres hierzu finden Sie in unserem Programm auf Seite 9.

 

Informationen und Infos : u.streich@fwi-hamminkeln.de