FWI zur Rathausbebauung

Wir kritisieren die Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Adams im Zusammenhang mit den Planungen rund um das Rathaus.

Statt Argumente für das von ihm bevorzugte großflächige Einkaufscenter vorzutragen, verliert sich Herr Adams in unsachlichen Allgemeinplätzen, meint Ulrich Streich von den FWI.

Der Rat hat im Jahr 2015 einstimmig eine Veränderungssperre beschlossen, um die Fläche am Rathaus einschließlich Pastorat planerisch zu sichern. Der zentrale Versorgungsbereich des Ortskerns sollte mit Einzelhandel in dem vorderen Bereich der Grundstücke an der Blumenkamper Str. bis zum Kreuzungsbereich Hellefisch abgerundet werden. Mit Blick auf die Bewertung des Entwicklungsstandortes Blumenkamper Straße im Einzelhandelsgutachten aus dem Jahre 2015 ist damit maximal eine Tiefe bis zur alten Katstelle Oertmann gemeint. Der restliche Bereich bis zur Obstwiese und der Brüner Str. sollte mit einer „verträglichen Wohnbebauung“ und dem „Schutz des alten Baumbestandes“ am Pastorat planerisch gesichert werden.

Knapp vier Jahre später und unter dem Druck der auslaufenden Veränderungssperre wurden dem Planungsausschuss Planungen eines Investors vorgelegt, die weit über den Ursprungsbeschluss hinausgehen und bis zur Brüner Straße reichen. In der Ratssitzung am 04.04.2019 wurde dies genau von Ratsmitglied Martin Wente kritisiert.

Das Entsetzen vieler Hamminkelner Bürgerinnen und Bürger war entsprechend groß, wie sich auch beim gut besuchten Infoabend der Grünen zeigte. Kosmetische Korrekturen des Investors konnten die Wogen bis heute nicht glätten.

Ende Januar wurde dann durch ein Verkehrsgutachten und Einzelhandelsgutachten die Verträglichkeit untersucht. Selbstverständlich sind anhand der Zahlen kritische Betrachtungen des Projektes erlaubt und sogar geboten. Nach Ansicht der FWI bestehen erhebliche Risiken für den Einzelhandel im Ortskern und eine wohnortnahe Versorgung. Durch die zusätzlichen 1.100 m² für Lebensmittel steigt die Gesamtverkaufsfläche für den Ortsteil Hamminkeln auf fast das doppelte der vom Gutachter für eine gute Versorgung für notwendig erachteten Fläche. Dies alles mit einer Kaufkraftrückgewinnung aus den umliegenden Städten zu begründen, ist schon äußerst fragwürdig.  Zu dem vermeintlichen Bedarf für Unterhaltungselektronik haben sich die FWI ja bereits kritisch geäußert.

Auf diese Risiken und die stadtplanerischen Defizite geht der SPD-Fraktionsvorsitzende Adams leider nicht ein. Die kritische Distanz der Bürger zu den Planungen hat sich nach Meinung der FWI seit der Info-Veranstaltung der Grünen nicht verringert, sondern noch erhöht.

Da die ursprünglichen Planungsziele nie durch einen Ratsbeschluss geändert wurden, ist die Verwaltung gehalten, das Bauleitverfahren weiter voranzutreiben und eine Entwurfsplanung in den damals beschlossenen räumlichen Grenzen vorzulegen oder einen Beschluss über die veränderten Planungsziele herbeizuführen. Anlässlich dieser Diskussion kann die SPD dann im Rat ihre Argumente für das Konzept des Investors vortragen. Diese sind aber leider bisher aus Sicht von Ulrich Streich und der FWI verborgen geblieben.

Bebauung südlich des Rathauses

FWI sehen Zahlen des Einzelhandelsgutachtens äußerst kritisch

Ablehnung der geplanten Bebauung in der Form

Die Freien Wähler der Isselgemeinden sehen anhand der gutachterlichen Zahlen keinen Bedarf für einen Discounter mit 1.100 m² Verkaufsfläche. Leerstände und Verdrängungseffekte werden eintreten. Die Zahlen des Gutachters belegen, dass die Versorgungsituation (Verkaufsfläche je Einwohner) jetzt bereits gut ist. Insbesondere der für eine fußläufige Versorgung des nördlichen Ortskerns wichtige Netto-Markt dürfte erhebliche Schwierigkeiten bekommen.

Auch wird der Bedarf für die weiteren Verkaufsflächen, insbesondere Elektroartikel/Unterhaltungselektronik (600 m²) zu positiv gesehen. Wenn Saturn in Wesel wegen des Online-Handels schließt, dürfte ein Markt auf 600 m² Fläche in Hamminkeln keine Chance haben. Schon jetzt sind etliche Leerstände im Ortskern vorhanden.

Die FWI sprechen sich für eine städtebaulich verträgliche Lösung aus, die auf eine massive Bebauung mit wuchtigem Baukörper verzichtet. Dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum muss in den Vordergrund gerückt werden. Die stadtbildprägende Obstwiese und einige ältere Gebäude, von denen es in Hamminkeln wenige gibt, sollten durch Umnutzung erhalten werden.

Daten, Fakten, Argumente

1. Für Gesamt-Hamminkeln liegt die Verkaufsfläche je Einwohner bereits jetzt bei 0,41 m². Die Gutachter betrachten eine Zahl zwischen 0,35 – 0,45 als befriedigend bis gut. Also ist die jetzige Versorgungssituation gut. Für eine Steigerung auf gesamtstädtische 0,44 m² besteht also keine Notwendigkeit.

2. Noch entscheidender ist aber die Entwicklung im Ortskern Hamminkelns. Bereits jetzt ist die Versorgung mit Nahrungs- und Genussmittel mit 0,59 m² je Einwohner mehr als gut. Was die Präsentation der Gutachter verschweigt ist, dass der Wert durch die 1.100 m² neue Discounterfläche auf 0,76 m² steigen wird und damit 0,76 m² je Einwohner steigen wird und damit um 90 % über dem von Gutachter als ausreichend betrachteten Wertes von 0,35 – 0,45 m².

3. Die gutachterliche Aussage, dass für den Netto-Markt eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist angesichts der Zahlen zu optimistisch.

4. Die FWI sehen am Standort von Netto eine wichtige fußläufig erreichbare Versorgung für die nördliche Ortsmitte. Gerade aufgrund des demografischen Wandels halten die FWI diesen Standort für eminent wichtig. Mit der Erweiterung am Rathaus steht dieser Standort allerdings zukünftig in Frage.

5. Der Gutachter deutet dies auch durch die Aussage an, dass eine Gefahr bestehe, dass nördlich und westlich gelegene Betriebe der Ortsmitte nicht ausreichend von der Frequenz profitieren können.

6. Wie man angesichts der Zahlen und auch der Aussagen dazu kommt, die Erweiterung um 1.100 m² Verkaufsfläche für Nahrungs- und Genussmittel vorzuschlagen, ist für die FWI völlig schleierhaft.

7. Auch die vorgeschlagenen zusätzlichen Verkaufsflächen für Bekleidung und Wäsche (600 m²), Schuhe und Lederwaren (520 m²) und Elektroartikel/Unterhaltungselektronik (600 m²) mit einer Kaufkraftrückgewinnung aus Bocholt und Wesel zu begründen, ist nicht realistisch.

8. Darüber hinaus bestehen starke Bedenken gegen die städtebaulichen Auswirkungen angesichts der massiven Bebauung und des wuchtigen Baukörpers. In Gesprächen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern wurden diese Bedenken auch geteilt.

9. Die FWI streben eine verträgliche Bebauung im Ortskern an. Die Nutzung zu Wohnzwecken sollte angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt noch mehr in den Vordergrund rücken. Die stadtbildprägende Obstwiese und das evangelische Pfarrhaus sollten erhalten werden.

10. Das von einem anderen Gutachter vorgelegten Verkehrsgutachten ist noch nicht aussagekräftig genug, weil nur die 3 von der Rathausbebauung betroffene Knotenpunkte beleuchtet wurden. Hier ist dringend darauf zu warten, wie die Situation an den Kotenpunkten Marktstraße/Diersfordter Straße/ Mehrhooger Straße/Brauereistraße und Diersfordter Straße/Raiffeisenstraße begutachtet wird. Die Zahlen hierzu sollen erst in einem halben Jahr vorliegen.

Straßenausbaubeiträge

FWI bedauert die ausgebliebene vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Die Anpassung der Straßenbaubeitragssatzung ist zu prüfen

Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes in NRW (KAG NRW)  geht den Freien Wählern der Isselgemeinden nicht weit genug. Besser wäre eine vollständige Abschaffung und Finanzierung über das Land NRW gewesen. Andere Bundesländer haben es vorgemacht.

Zumindest sollen die Beitragszahler jetzt zu 50 % entlastet werden. Wie weit die 65 Mio. € jährlich über das geplante Förderprogramm wirklich helfen und ob die Mittel reichen, wird sich zeigen.

In der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hamminkeln ist bisher eine Tiefenbegrenzung der Grundstücksfläche nicht vorgesehen. Hierdurch würde sich für solche Grundstücke durch eine verminderte Fläche eine Beitragsermäßigung ergeben. Ebenso ist keine Entlastung von Mehrfachanliegern (Eckgrundstücke) enthalten. Beides war nach der bisherigen Rechtslage zum Teil auch gar nicht möglich.

Nunmehr sieht der neue § 8a Abs. 5 KAG NRW vor, dass Beitragsermäßigungen für Eckgrundstücke vorgesehen werden können. Ebenso ist eine Tiefenbegrenzung zulässig. Inwieweit das jetzt in größerem Umfang als bisher möglich ist, wäre zu prüfen.

Die FWI werden sich dafür einsetzen, dass die Aufnahme solcher Regelungen durch die Verwaltung geprüft  und falls möglich umgesetzt wird.

Informationen und Infos : u.streich@fwi-hamminkeln.de

Altpapierentsorgung

FWI setzen sich für kostenlose Altpapierannahme ein.

Seit kurzem müssen Hamminkelner Bürgerinnen und Bürger für die Abgabe von Kartonagen bei der Firma ACD ein Entgelt in Höhe von € 10 pro Anlieferung bezahlen.

Es besteht zwar die Möglichkeit, Kartons neben die blaue Tonne zur Abfuhr bereitzustellen. Allerdings muss man diese zum Teil bis zu 4 Wochen zwischenlagern. Darüber hinaus besteht bei schlechtem Wetter die Gefahr, dass die Kartonagen nass werden und damit die Verwertung erheblich beeinträchtigt wird oder die Kartons bei starkem Wind verweht werden.

Da die Stadt Hamminkeln zurzeit trotz fallender Weltmarktpreise immer noch Erlöse für die Papierverwertung erzielt, wäre es sinnvoll, in städtischer Regie eine kostenlose Altpapierannahme einzurichten. Die FWI haben daher eine Anfrage an Bürgermeister Romanskis gestellt. Dieser hat zugesichert, die Angelegenheit im zuständigen Ausschuss beraten zu lassen.

Abfallgebühren

FWI für mehr Gerechtigkeit bei den Abfallgebühren

-Ratsmehrheit lehnt Vorschlag der FWI ab-

Leider hat der Rat der Stadt Hamminkeln am 05.12.2019 den Vorschlag der FWI, die Gebührenkalkulation gerechter zu gestalten, abgelehnt. Dabei ging es noch gar nicht um die Abschaffung des Verwiegesystems. Vielmehr sollte der Umlageschlüssel für die sogenannte Behältergebühr, das ist eine Art Grundgebühr, die jeder Gebührenpflichtige in Hamminkeln zu zahlen hat, geändert werden.

Was viele gar nicht wissen ist, dass fast die Hälfte der Kosten für die Abfallbeseitigung (knapp 1,2 Mio. €) gleichmäßig auf jedes Abfallgefäß – gleich welcher Größe – umgelegt werden. In Hamminkeln gibt es knapp 8.000 120 l-Gefäße, knapp 2.000 240l-Gefäße und 125 1.100 l-Gefäße.

Warum ist die gleichmäßige Umlage auf jedes Gefäß ungerecht?

In den knapp 1,2 Mio. € sind u. a. ca. 750.000 € enthalten, die Hamminkeln als Grundgebühr an den Kreis Wesel zahlen muss. Z. B. für jeden Einwohner 22,50 €/Jahr.

Diese 750.000 € werden gleichmäßig auf jeden Behälter verteilt, obwohl die Personenzahl, die einen Behälter nutzt sehr unterschiedlich ist. Die Abfallbeseitigungssatzung sieht sogar vor, dass max. 4 Personen ein 120l-Gefäß nutzen dürfen. Ab der 5. Person benötigt man schon ein 240 l-Gefäß.

D. h. je größer der Behälter ist, desto mehr Einwohner nutzen diesen.

Beispiel: 2 Personen nutzen ein 120 l-Gefäß. Für diese beiden zahlt Hamminkeln 45 €/ Jahr an den Kreis. Nutzen aber 35 Personen ein 1.100 l- Gefäß müssen hierfür schon 7.875 € an den Kreis abgeführt werden.

Bei der momentanen Umlage werden aber beide Fälle gleich gestellt. Das heißt, die Nutzer von 120 l- Gefäßen zahlen zu viel und die Nutzer der größeren Gefäße zu wenig. 80 %  der Gebührenzahler werden benachteiligt.

Ebenso eklatant ist die Ungleichbehandlung bei der Behältermiete. Obwohl die Stadt Hamminkeln an das  Abfuhrunternehmen  je nach Größe des Behälters unterschiedliche Beträge zu zahlen hat, wird die komplette Miete gleichmäßig auf jeden Behälter verteilt. Auch hier werden die Nutzer von größeren Gefäßen bevorteilt.

Die FWI hat daher angeregt nicht die Behälterzahl, sondern die Literzahl (also Behältergröße) als Umlagemaßstab zu wählen. Für die Nutzer der 120 l-Gefäße wäre eine Entlastung von 10 – 15 € pro Jahr möglich.

Warum sich die anderen Fraktionen im Rat unserem Vorschlag nicht angeschlossen haben, ist nicht nachvollziehbar.

Die FWI wird an dem Thema dranbleiben und dafür werben, dass die Gebührenkalkulation gerechter gestaltet wird.

Langfristig ist es unser Ziel, das Verwiegesystem abzuschaffen. Näheres hierzu finden Sie in unserem Programm auf Seite 9.

 

Informationen und Infos : u.streich@fwi-hamminkeln.de